CoV-Maßnahmen für den kirchlichen Bereich und in unserer Pfarre seit 21. September 2020

Seit Montag, 21. September 2020, gelten aufgrund der steigenden Coronavirus-Fallzahlen auch für den kirchlichen Bereich wieder verschärfte Vorgaben. Die wichtigsten Änderungen zusätzlich zu den ohnehin bereits seit längerem geltenden Maßnahmen:

  • Der Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Gottesdienstes zu tragen.
  • Ebenso ist der Mund-Nasen-Schutz bei den Kanzlei- und Sprechstunden und bei allen pfarrlichen Treffen und Sitzungen zu tragen.

Bezügl. Gottesdienste und Termine in unserer Pfarre hat das Pfarrleitungsteam gemeinsam mit dem Pfarrgemeinderat folgendes beschlossen:

  • Ab Oktober werden die beiden Sonntagsgottesdienste grundsätzlich in der Pfarrhofkirche gefeiert, weil dort am besten die Corona-Maßnahmen (wie Desinfektion beim Betreten der Kirche, ausreichender Abstand usw.) sichergestellt werden können.
  • Von einer Feier der Monatsgottesdienste wird vorerst weiterhin abgesehen, weil in den sehr kleinen Innenräumen der Ortskapellen kaum eine Einhaltung der Vorgaben möglich ist; und an eine Feier im Freien ist mit fortschreitender Jahreszeit (frühe Dunkelheit, feucht-kalte Witterung) ebenfalls immer weniger zu denken.
  • Für Taufen und Trauungen gelten die an diesem Tag bzw. in der jeweiligen Woche gültigen Regelungen.
  • Für Begräbnisse in unserer Pfarre gilt die letzte Fassung der „Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste“ vom 20. Juni 2020, wonach in einer Aufbahrungshalle (= außerkirchlicher Bereich) die staatlichen Vorgaben gelten.

Pfarramt Pitten, 25. September 2020