Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist der Pastoralrat der Pfarre gemäß can. 536 § 1-2 CIC.
Seit dieser Pfarrgemeinderats-Periode gibt es ein weiteres Gremium:
Den Vermögensverwaltungsrat (VVR), der gemäß can. 537 CIC die kirchliche Vermögensverwaltung im Rahmen der vom Diözesanbischof erlassenen Normen und Ordnungen zu besorgen hat.
Nächste Zusammenkunft des Pfarrgemeinderates: Nach Einberufung
Nächste Zusammenkunft des Vermögensverwaltungsrates: Nach Einberufung
Seit der letzten Wahl (2017) besteht unser Pfarrgemeinderat aus folgenden Mitgliedern:
Vorsitzender: |
Stellvertretender Vorsitzender: |
|
|
Mitglieder:
|
|
|
|
|
|
|
|
Stellvertretende Vorsitzende des Vermögensverwaltungsrates: DI Michaela Glatzl, MA