Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist der Pastoralrat der Pfarre gemäß can. 536 § 1-2 CIC.
Seit dieser Pfarrgemeinderats-Periode gibt es ein weiteres Gremium:
Den Vermögensverwaltungsrat (VVR), der gemäß can. 537 CIC die kirchliche Vermögensverwaltung im Rahmen der vom Diözesanbischof erlassenen Normen und Ordnungen zu besorgen hat.
Nächste Zusammenkunft des Pfarrgemeinderates: Dienstag, 27. Juni 2023, um 19 Uhr
Nächste Zusammenkunft des Vermögensverwaltungsrates: nach Verlautbarung
Demnächst werden hier Pfarrgemeinderat und Vermögensverwaltungsrat in der Zusammensetzung der neuen PGR-Periode vorgestellt…
Vorsitzender: |
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Stellvertretende Vorsitzende des Vermögensverwaltungsrates: Birgit Steindl