Liebe Pfarrangehörige!
Nach Vereinbarung der Bischofskonferenz mit der Bundesregierung können ab 7. Februar 2021 wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden.
Dies unter den bereits bekannten, vor den harten Lockdowns geltenden Auflagen:
- Händedesinfektion beim Kircheneingang
- Kein gemeinsamer Gesang
Neu bzw. verschärft sind folgende Auflagen:
- Mindestabstand von 2 m von Personen, die nicht im selben Haushalt leben
- Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes
Ab Sonntag, 7. Februar 2021, feiern wir also wieder wie gewohnt um 10:00 Uhr und 18:30 Uhr Gottesdienste in der Pfarrhofkirche. Herzliche Einladung!
Pfarramt Pitten, 3. Februar 2021